,

2. Teilnahme am Expert:innenforum Startchancen

„Eine Mutige!“ sagte der Moderator vor Ort in Berlin, als die Vereinsvorsitzende vom sii-talents e.V., Susanne Braun-Speck, sich als erste per Videokonferenz im „digitalen Tagungshotel“ zu Wort meldete. Dies beim Expert:innenforum Startchancen (ExSta), einem Kooperationsprojekt des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und der Robert Bosch Stiftung, welches mit seiner Kooperationsarbeit das Startchancen-Programm der Bundesregierung begleitet.

Unsere Vorsitzende war jetzt zum 2. Mal dabei; erstmals im November 2023.

Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Dafür investieren Bund und Länder zusammen rund 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Es ist damit das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (BMBZ, siehe auch Video unten)


Im ExSta-Forum wird die Vernetzung von Stakeholdern zu den Themen des Starkchancen-Programms vertieft.

Ziel dessen ist eine möglichst hohe Wirksamkeit des „Startchancen-Programms“ und eine bessere Vernetzung der Wissensträger:innen und Entscheider:innen im Themenfeld auf allen Ebenen des Bildungssystems. In jeder der sechs Veranstaltungen des Expert:innenforums Startchancen werden zu einem Fokus-Thema Ergebnisse und Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in Dossiers veröffentlicht werden (Quelle: Bosch Stiftung). Die bisher erarbeiteten Dossiers stehen auf der Website der Robert-Bosch-Stiftung zum Download zur Verfügung.

Am 30.04.2024 fand das 4. ExSta-Forum zum Thema datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung statt. Dies von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr hybrid – vor Ort in Berlin und über das „digitale Tagungshotel“. Moderiert hatten Armin Himmelrath (DER SPIEGEL) und Tobias Heinemann (ipunct).

Im ersten Teil des Forums wurde das Thema der Veranstaltung aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Im zweiten Teil wurde die Diskussion um eine kohärente (zusammenhängende) datenbasierte Governance (Regierungs-, Amts- bzw. Unternehmensführung) im Rahmen von zwei Workshopphasen vertieft.

  • In der ersten Arbeitsphase ging es zunächst darum, zu einem besseren gegenseitigen (Rollen-)Verständnis der im Kontext von Schul(system)entwicklung interagierenden Akteure beizutragen, da eine solche Klärung eine zentrale Voraussetzung für eine verbesserte Kooperationspraxis (auch) im Umgang mit Daten ist.
  • In der zweiten Phase des Workshops stand die Diskussion und Weiterentwicklung von Thesen zur datengestützten System-, Schul- und Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt. Diese sollen im Anschluss an die Veranstaltung als Thesenpapier veröffentlicht werden und in die weitere Ausgestaltung des Startchancen-Programms einfließen.

Eins der Hauptthemen der sii-talents Vorsitzenden: „Ein Neuanfang muss möglich sein! Deshalb brauchen wir ein „Recht auf neue Wahrnehmung“, also ein Recht auf neue Datenerhebung einzelner Schüler:innen, zum Beispiel bei einem Schulwechsel.

Damit gemeint ist, dass Schüler und Schülerinnen, auch im Bildungskontext ein „Recht auf Vergessen“ haben sollen. Bedeutet zwar nicht, dass ihre kompletten Daten gelöscht werden sollen, wenn sie beispielsweise umziehen oder in der Nähe auf eine andere Schule wechseln. Auf Wunsch sollten Informationen über ihr privates und schulisches Leben, ihre Leistungen sowie Lern- und Sozialverhalten, etc. gelöscht werden. Persönliche Gründe kann es dafür viele geben.“

Weiterhin erläuterte Braun-Speck: „Bewertungen sind individuell, und nicht nur Noten fallen aus Sicht verschiedener Lehrkräfte anders aus. Welche Brille hat derjenige auf?
Die eines Mathematikers oder z.B. eines Sozialpädagogen? Auch das Lehrer-Schüler-Verhältnis sowie die pädagogischen Methoden eines jeden Einzelnen verändert die Sicht und Bewertungen zum jeweiligen Schüler. Nicht nur besonders bei „schwierigen“ SuS, sondern beispielsweise auch bei Hochbegabten.

Die Schule zu wechseln ist oft eine Maßnahme, die es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, neu anzufangen. So ein Neuanfang wäre unmöglich, wenn die Daten – insbesondere psycho-sozial-emotionale Daten – ein Schulleben lang vollumfänglich allen Schulen und Lehrkräften zur Verfügung stehen würden. Deshalb ist das „Recht auf neue Wahrnehmung“ nötig!“


Über was für Daten sprechen wir?

  • IPs von digitalen Endgeräten? E-Mail-Adressen
  • (Schüler-) Personendaten inkl. psycho-zozial-emotionale Daten?
  • Schul-, Jahrgangs-, Klassen(leistungs-)daten?
  • Wissenschaftliche und Best-Practices?
  • Angebote von Dritten / Bildungspartnern?
  • von welchen noch?

Wie werden die Daten genutzt? Was macht Schule damit? Die Behörden, die einzelnen Lehrkräfte? Welche Konsequenzen folgen? Es gibt noch weit mehr Fragen zum Thema!


Erläuterung des Startchancen-Programms:

Sollte das Video nicht laden, folgenden Sie dem Link zum Youtube-Video.