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Fernunterricht? Kein Thema – wir setzen auf Live-Workshops und Online-Seminare

In den letzten Jahren haben wir beim sii-talents e.V. mit unseren MediaTeams-Angeboten (siehe mediateams.de oder hier) bewusst auf Selbstlern-Kurse verzichtet und ausschließlich Live-Workshops und Online-Seminare angeboten – eine Entscheidung, die sich heute als richtig erweist. Denn wer in Deutschland Online-Lernangebote anbietet, stößt unweigerlich auf das Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) und die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Ein aktuelles BGH-Urteil vom 12.06.2025 (Az. III ZR 109/24) hat die Branche aufgerüttelt: Auch Online-Coachings und Mentoring-Programme im B2B-Bereich können unter das FernUSG fallen. Fehlt die ZFU-Zulassung, sind Verträge nichtig und bereits gezahlte Beträge rückforderbar. Betroffen sind alle Anbieter, die systematisch Kompetenzen vermitteln und den Lernerfolg überwachen – unabhängig von der Bezeichnung ihres Formats.

Gerade deshalb ist es entscheidend, zwischen synchronem Live-Unterricht und asynchronen Selbstlernformaten klar zu unterscheiden. Unsere ausschließlich live und interaktiv durchgeführten Formate bleiben weiterhin außerhalb der Zulassungspflicht des FernUSG.

Was regelt das FernUSG?

Das Gesetz schützt Verbraucher:innen beim asynchronen Lernen. Fernunterricht liegt vor, wenn:

  • Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind,
  • ein strukturierter Lernplan mit festen Zielen besteht und
  • die Wissensvermittlung schriftlich oder digital erfolgt, ohne Live-Unterricht.

In solchen Fällen ist eine ZFU-Zulassung Pflicht, bevor das Angebot verkauft werden darf.

Unter den FAQ heißt es einleitend auf der ZFU-Seite sinngemäß:

„Fernunterricht liegt vor, wenn ein Lehrgang auf vertraglicher Basis gegen Entgelt angeboten wird, eine individuelle Lernerfolgskontrolle stattfindet und Lernende sowie Lehrende überwiegend räumlich getrennt sind. Präsenzseminare oder Phasen synchroner Kommunikation (also präsenzäquivalente Online-Veranstaltungen) dürfen einen Anteil von 50 % nicht unterschreiten. Erfolgt der Unterricht zeitgleich und ohne spätere Abrufmöglichkeit, liegt kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vor.“

Warum fallen unsere MediaTeams-Angebote nicht darunter?

Unsere Workshops und Online-Seminare sind keine Fernunterrichtsmaßnahmen laut FernUSG, da sie synchron und in Echtzeit stattfinden:

  • Teilnahme per Videokonferenz im virtuellen Klassenraum
  • Direkter Austausch mit Trainer:in und Teilnehmer:innen
  • Interaktive Fragen, Diskussionen und Praxisübungen
  • Keine nachträglichen Aufzeichnungen zur freien Nutzung
  • Keine Prüfungen, Tests oder verpflichtende Leistungsnachweise

Die ZFU formuliert so:

„Online-Seminare sind nicht zulassungspflichtig, da sie synchron in Echtzeit stattfinden und keine räumliche Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden im Sinne des FernUSG besteht.“

Zusammengefasst: Unsere Online-Workshops finden live, interaktiv und in Echtzeit statt – mit direktem Austausch zwischen Trainer:in und Teilnehmenden, so wie in einem virtuellen Klassenraum. Dies entspricht der Definition von Präsenzveranstaltungen in Online-Form und nicht den Kriterien für Fernunterricht.

Begleitmaterialien wie Erklärvideos  stehen Teilnehmenden optional zur Verfügung. Diese gelten als Service-Leistung und sind nicht zulassungspflichtig, weil:

  • Kein festes Curriculum: Die Videos sind nicht Teil eines verbindlichen Lehrplans mit festgelegten Lernzielen.
  • Keine Prüfungen, Tests oder verpflichtenden Leistungsnachweise: Ziel ist praxisnahe Wissensvermittlung, nicht formaler Kompetenzerwerb mit Zertifikatspflicht.
  • Freiwillige Nutzung: Die Videos sind optional und nicht erforderlich, um die Workshop-Ziele zu erreichen.

Damit bleiben unsere Angebote klar außerhalb der Zulassungspflicht – und Sie profitieren von praxisnahen, interaktiven Schulungen mit direktem Mehrwert für Ihre Projekte.


Wo liegt die Grenze?

Spannend und rechtlich wichtig: Werden Live-Inhalte aufgezeichnet und zur späteren Nutzung verfügbar gemacht, entsteht asynchrones Lernen. Solche Angebote könnten zulassungspflichtig werden. Wir verzichten seit jeher darauf und bieten auch weiterhin ausschließlich Live-Formate an.

Unser Fazit: Das Fernunterrichtsgesetz ist kein bürokratisches Monster, das jedes Online-Angebot verhindert. Es sorgt für Qualität und Verbraucherschutz bei Selbstlern-Kursen, greift aber nicht bei reinen Live-Workshops wie unseren.

MediaTeams-Workshops und Online-Seminare stehen für direkten Kontakt in Gruppen, interaktives Lernen und praxisnahe Methoden – und bleiben damit außerhalb der Zulassungspflicht.


Begriffs-Definitionen als Vergleich: Workshop vs. Online-Seminar vs. Fernunterricht

Merkmal Workshop Online-Seminar Fernunterricht (FernUSG)
Durchführungsform Live, interaktiv, praxisorientiert Live, themenfokussiert, oft vortragsorientiert Meist asynchron, teils Live-Anteile
Ort Vor Ort oder online Online- (gemeinsam) Räumlich getrennt (oft allein)
Synchron / Asynchron 100 % synchron 100 % synchron Überwiegend asynchron (> 50 %) / selbstlernend
Dauer Stunden bis mehrere Tage 45–Minuten bis zu mehreren Tagen Wochen/Monate
Curriculum Kein langfristiger Lehrplan Kein langfristiger Lehrplan Fester Lehrplan mit Modulen
Interaktivität Sehr hoch – Übungen, Diskussionen, Gruppenarbeit Mittel – Fragen, kurze Diskussion Variabel, oft gering
Aufzeichnungen Keine oder nur optionaler Service Keine oder nur optionaler Service Kerninhalt oft auf Abruf
Prüfungen / Lernerfolgskontrolle Keine Keine Meist vorhanden
ZFU-Zulassungspflicht Nein Nein Ja – wenn alle Kriterien erfüllt sind

Unsere Formate sind Workshops und Online-Seminare, die synchron, live und interaktiv in Gruppen stattfinden – und damit präsenzäquivalent im Sinne des FernUSG. Es gibt keine Prüfungen, keine Aufzeichnungen und kein festes Curriculum – daher keine Zulassungspflicht.


MediaTeams ist ein Angebot vom sii-talents e.V. aus 23858 Reinfeld (Holstein), und wird ausschließlich in Deutschland angeboten. Rechtliche Grundlage für diese Einschätzung ist das FernUSG in Verbindung mit den ZFU-Richtlinien. Alle Inhalte sind auf den deutschen Bildungs- und Rechtsrahmen abgestimmt.

Quelle zu oben genanntem BGH-Urteil u.a.: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=3485

Definitionen siehe: https://www.orghandbuch.de/, Workshop

Foto: Screenshot vom NDR-TV-Beitrag über unsere Arbeit